Interessenbindung

Das neue Gemeindegesetz sieht vor, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Damit soll darüber Transparenz geschaffen werden, welche allfälligen Interessenskonflikte bestehen bzw. wo es notwendig ist, dass einzelne Behördenmitglieder bei Beschlüssen in den Ausstand treten.

Kontakt

Ref. Grüningen
Schlosskirche Kirchgass 5
8627 Grüningen
Tel044 935 55 08
E-Mailkarin.mueller@kirchegrueningen.ch

Informationen