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Kirchgemeindeversammlung

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung

Dienstag, 26. November 2024, 19.00 Uhr im Kirchgemeindesaal
      
Traktanden:

1. Abnahme Baurechnung Sanierung Sanitäranlagen
2. Genehmigung Budget 2025 und Festsetzung Steuerfuss auf 12 % (unverändert)

Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung:
Informationen aus Kirchenpflege und Pfarramt

Auflage der Akten ab Dienstag, 29. Oktober 2024 in der Gemeindeverwaltung, Stedtligass 12, 8627 Grüningen. Das Weisungsheft zur Kirchgemeindeversammlung findet sich auch online auf www.kirchegrueningen.ch.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der evangelisch reformierten Landeskirche ab dem 16. Altersjahr, die über das Schweizer Bürgerrecht, eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewil-ligung verfügen und den politischen Wohnsitz in Grüningen haben.

Gemäss § 17 Gemeindegesetz können die Stimmberechtigten über Angelegenheiten der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeinde-vorstand. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekanntgegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.

                                                                                                         
Grüningen, 29. Oktober Evang.-ref. Kirchenpflege Grüningen

Bauabrechnung gesamt.pdf
Icon Budget 2025.pdf (376KB)
Budget 2025.pdf
 
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