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Kirchenaustritt

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1. Wer aus der Evang.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich austreten möchte, hat dies der Kirchenpflege des Wohnortes handschriftlich unterzeichnet mitzuteilen. Der Pfarrer oder ein Mitglied der Kirchenpflege wird dann auf Wunsch Kontakt aufnehmen und das Gespräch suchen.

2. Der Austritt wird, sofern er nicht nach einem Gespräch zurückgezogen wird, von der Kirchenpflege bestätigt.

3. Kollektive Austritte sind nicht möglich, die persönliche Unterschrift von allen Familienangehörigen ab 16 Jahren ist notwendig.

 
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