Trauung und Eheversprechen
Die kirchliche Trauung ist ein öffentlicher Gottesdienst der Kirche, in welchem das Eheversprechen von zwei Menschen in der christlichen Gemeinschaft ausgesprochen, der Segen Gottes für diese Lebensgemeinschaft erbeten und die Ehe im Licht des Evangeliums von der Liebe Gottes bedacht und gefeiert wird.
Zuständig
Trauungen werden von ordinierten Pfarrpersonen der Reformierten Landeskirche oder Predigern einer Gemeinschaft, die der Evangelischen Allianz angehören, vorgenommen. Zuständig ist die Pfarrperson Ihrer Wohngemeinde. In unserer Kirchgemeinde ist dies Pfr. R. Steinmann.
Trauzeiten
In Absprache mit Pfarramt. Der Zeitpunkt des Gottesdienstbeginns ist so anzusetzen, dass die Mittagsruhe (insbesondere in Bezug auf das Glockengeläute) eingehalten wird.
Wer kann sich trauen lassen?
- Standesamtlich getraute Paare
- Ortsansässige Paare
- Ökumenische, ortsansässige Paare
- Auswärtige Paare mit einem auswärtigen Pfarrer in Absprache mit dem Pfarramt.